Das Gründungsbreve „Ad ea per quae“ von 1617
Am 6. März 1617, unterzeichnete Papst Paul V. ein Breve, das mit den Worten „Ad ea per quae“ begann. Es ist das offizielle Gründungsdokument der „Paulinischen Kongregation von den Frommen Schulen“, aus der vier Jahre später der Ordo Clericorum Regularium Pauperum Matris Die Scholarum Piarum (Ordenskürzel SP) entstand.
Schon im ersten Absatz betont der Papst, „daß er mit diesem Breve wünsche, daß das fromme und lobenswerte Werk des Unterrichts und der Erziehung der armen Kinder täglich mehr zur Ehre Gottes gefördert werde”, und zurückkommend auf die Idee selbst: „da wir wünschen, daß dieses fromme und nützliche Werk für die christliche Erziehung und den Unterricht vor allem der armen Kinder keinen Schaden erleide …”
Bezüglich der genauen Definition des Zieles und Zweckes der neuen Kongregation sagt er: „Die in sie einzutreten wünschen, werden für den Unterricht der Kinder in den Grundfächern Latein, Rechnen und vor allem den Prinzipien des katholischen Glaubens arbeiten und alle ihre Kräfte einsetzen, um diesen Gottesfurcht und fromme Sitten beizubringen und sie unentgeltlich – ohne Gehalt, Lohn, Honorar – christlich zu erziehen.”
Bildung für alle – nicht nur für die Armen
Weder im schriftlichen Entwurf noch im Breve selbst gibt es eine Einschränkung, dass ausschließlich arme Kinder unterrichtet werden sollen, die ihre Armut durch eine Bestätigung des Pfarrers nachzuweisen haben. Dennoch wird im Gründungsbreve ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Werk der Frommen Schulen für die armen Kinder errichtet wurde und seine erzieherische Aufgabe hauptsächlich diesen zugutekommt. Damit standen die Türen der Frommen Schulen seit dem Tag der offiziellen Gründung allen Kindern, armen und reichen, vorwiegend jedoch den armen, offen.
Gelübde, Armut und Organisationsstruktur
Im Breve wird auch von den drei einfachen Gelübden sowie der „äußersten” Armut gesprochen, sowohl persönlich als auch in der Gemeinschaft; von zwei Jahren Noviziat; in allen Häusern, die gegründet werden, müsse es Schulen geben, außer in den Noviziaten. Ausdrücklich wird P. Josef Calasanz zum Generalsuperior der neuen Kongregation mit Zustimmung des Papstes bestimmt und mit allen Vollmachten ausgestattet, Konstitutionen, Regeln, Statuten und jede Art von Gesetzen und Dekreten zu erlassen. Die Umwandlung von der Kongregation zum Orden der Frommen Schulen wurde 1621 von Papst Gregor XV. genehmigt.
Widerstände und der Bildungsauftrag im Spannungsfeld der Orden
Den ersten Schulen in Rom und im engeren Umkreis von Rom folgten Gründungen in weiten Teilen des heutigen Italien. Bald schon kamen auch Anfragen von weiter her, vor allem aus den habsburgischen Ländern. 1625 gab es Bestrebungen, die Piaristen nach Wien an die Schule von St. Stephan zu holen, aber die Jesuiten intervenierten erfolgreich dagegen. Bis zur Gründung der Piaristenschulen war der Jesuitenorden der wichtigste Betreiber von Bildungsinstituten und sperrte sich gegen die „Konkurrenz“ des neuen Ordens. Dabei kamen Jesuiten und Piaristen zumindest in den ersten Jahren bis Jahrzehnten in ihren jeweiligen Bildungsaufträgen einander nicht in die Quere. Die Jesuiten betrieben höhere Schulen für eine wohlhabende Elite und hatten Latein als Unterrichtssprache. Die Piaristenschulen widmeten sich mit wenigen Ausnahmen (Collegium Nazarenum in Rom, Fürstenschule in Florenz) dem Elementarunterricht für die unterprivilegierten Klassen in der Landessprache.
Author: Roland Machatschke


